Präzedenzfallentscheidung des BGH! Die Entscheidung, die den Mann schockierte, der sich über das Gewicht seiner Frau lustig machte
Verschiedenes / / April 25, 2023
Eine Frau, die sich scheiden lassen wollte, weil ihr Mann sich über ihr Gewicht lustig machte, wurde vom Gericht gerechtfertigt. Der Oberste Gerichtshof prüfte die Akte und entschied, dass der Mann schuldig war und Unterhalt zahlen sollte.
lebt in Zonguldak. Frau Er beantragte beim Gericht die Beendigung seiner Ehe wegen der Unvereinbarkeit zwischen ihm und seiner Frau. A.K., ihr Ehemann E.T. "Sohn", "Dein Hintern ist wie ein Korb" Er behauptete, er mache sich über seine Fettleibigkeit lustig. Als er ausdrückte, dass er so etwas nicht zu seiner Frau sagte, sagte E.T. Obwohl das Gericht die Vorwürfe zurückwies, sagte A.K. und E.T. waren gleichermaßen schuld und lehnten den Antrag von A.K. auf Unterlassung und Unterhalt ab.
Gericht
Prüfung der Berufungsakte Höchstgericht 2. Die Delegation der Zivilkammer hob die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts auf und entschied, dass der Mann einen schwerwiegenden Fehler hatte, und entschied, dass zugunsten der Frau Unterlassung und Unterhalt zugesprochen werden sollten.
Scheidungsklage
„DIESE SITUATION IST EIN ANGRIFF AUF PERSÖNLICHE RECHTE“
Zur Begründung der Entscheidung gehörten folgende Aussagen:
„Man muss akzeptieren, dass der Mann bei den Ereignissen, die zur Scheidung geführt haben, ernsthafte Fehler gemacht hat. Durch die Ereignisse, die zur Scheidung führten, verlor die Frau zumindest die finanzielle Unterstützung ihres Mannes, und diese Ereignisse sind auch ein Angriff auf die Persönlichkeitsrechte. Die Bedingungen für eine materielle und moralische Entschädigung zugunsten der Frauen sind verwirklicht, die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen der Parteien, die Schwere der Handlung, die der Entschädigung zugrunde liegt, und die Regeln der Gerechtigkeit. unter Berücksichtigung des Wohls der Frau eine angemessene materielle und immaterielle Entschädigung zugesprochen werden soll und die Ablehnung dieser Anträge wegen fehlerhafter Verschuldensfeststellung richtig ist. nicht gesehen."
Präzedenzfallentscheidung des Obersten Gerichtshofs
Der Kammerrat beschloss, die erstinstanzlichen Urteile aufzuheben.
Scheidungsklage