Die Entscheidung im Fall Cengiz Kurtoğlu ist gefallen!
Verschiedenes / / October 24, 2023
Eine Entscheidung wurde in dem Fall getroffen, in dem dem Meisterkünstler Cengiz Kurtoğlu vorgeworfen wurde, Mustafa Can mit der Begründung geschlagen zu haben, er habe den Künstler Orhan Gencebay in einem Veranstaltungsort beleidigt. Kurtoğlu wurde mit einer Geldstrafe belegt.
Er soll Mustafa Can in einem Veranstaltungsort in Istanbul mit der Begründung angegriffen haben, dass er den Künstler Orhan Gencebay beleidigt habe. Cengiz KurtogluDer Fall, in dem ihm der Prozess gemacht wurde, wurde entschieden.
Istanbul 55. An der Verhandlung vor dem Strafgericht erster Instanz nahmen die Anwälte der Parteien teil. In der Anhörung erklärte Kurtoğlus Anwalt Burcu Gündüz Battal, dass ihr Mandant keine Absicht gehabt habe und dass der Vorfall das Ergebnis gegenseitiger Beleidigungen und Auseinandersetzungen gewesen sei, und forderte Freispruch.
Es wurde eine Geldstrafe verhängt!
Das Gericht, das über den Fall entschied, warf Kurtoğlu vor, „sich vorsätzlich auf eine Weise verletzt zu haben, die mit einem einfachen medizinischen Eingriff behandelt werden könnte“. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Lira wegen „Beleidigung“ und 1.160 Lira wegen „Beleidigung“ verurteilt, die Verkündung des Urteils wurde verschoben. links.
Wenn Kurtoğlu innerhalb von fünf Jahren kein vorsätzliches Verbrechen begeht, wird das gegen ihn verhängte Urteil aufgehoben.
Zeugen sprachen über den Fall Cengiz Kurtoğlu!
AUS DER ANKLAGE
In der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift nahmen der Kläger Mustafa Can und der Tatverdächtige Cengiz Kurtoğlu an der Geburtstagsfeier ihres gemeinsamen Freundes teil. Sie waren anwesend, sie saßen am selben Tisch und trafen sich, und während des Gesprächs reagierte Kurtoğlu auf die Worte, die der Beschwerdeführer Can über Orhan Gencebay sagte. übertragen. In der Anklageschrift, in der es heißt, dass es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Parteien gekommen sei, heißt es, dass der Verdächtige Kurtoğlu den Beschwerdeführer während der Auseinandersetzung mit Schimpfwörtern beleidigt und ihm anschließend ins Gesicht geschlagen habe. In der Anklageschrift, zu der auch die Aussage des Verdächtigen Kurtoğlu gehört, heißt es, dass der Beschwerdeführer beleidigende Kritik an beliebten und angesehenen Künstlern geübt habe und daher Er sagte, dass er den Beschwerdeführer mit seiner Zunge gewarnt habe, dass er seinen Mund mit der Hand gehalten habe, als er seine Beleidigungen fortsetzte, und dass sein Nagel vielleicht zu diesem Zeitpunkt das Gesicht des Beschwerdeführers zerkratzt habe. wurde aufgenommen.
In der vorbereiteten Anklageschrift wurde der Verdächtige Cengiz Kurtoğlu wegen „einfacher Körperverletzung“ und „Beleidigung“ zu 4 Monaten bis 1 Jahr verurteilt. Für die Straftat wird eine Freiheitsstrafe von insgesamt 7 Monaten bis 3 Jahren, von 3 Monaten bis 2 Jahren, beantragt. geschah.
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