Präzedenzfallentscheidung des BGH! Beharrliches Stalking galt als sexuelle Belästigung
Verschiedenes / / March 23, 2022
Hakan Işık, der wegen Belästigung und Verletzung einer Frau in Şişli vor Gericht stand, wurde zu 2 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Die anhaltende Verfolgung des Angeklagten wurde als sexuelle Belästigung gewertet.
In der jüngsten Zunahme von Fällen sexueller Belästigung wurde ein Präzedenzfall unterzeichnet. Am 14. November 2021 ging Hakan Işık in Şişli zu Meryem B., der mit seinem Freund auf ein Taxi wartete, und hielt eine Rede. Später begann Hakan Işık, dem Taxi zu folgen, das von den Freunden genommen wurde, die ihm nicht antworteten. Işık, der die Freunde ausnutzte, um aus dem Taxi auszusteigen, packte Meryem B. gewaltsam am Arm. In der Schlägerei hat Meryem B. Er wurde durch den Schlag, den er erhielt, verletzt. Der Prozess gegen Işık, der aufgrund der Anzeige strafrechtlich verfolgt wurde, wurde fortgesetzt.
Stalking galt als sexuelle Belästigung
Istanbul 8. In der Anhörung vor dem Strafgericht erster Instanz wurde der Angeklagte Işık vom Verbrechen des „sexuellen Übergriffs“ freigesprochen, da es keine ausreichenden und überzeugenden Beweise gab. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen "vorsätzlicher Körperverletzung" und "sexueller Belästigung" zu 2 Jahren, 9 Monaten und 10 Tagen Haft und vertagte die Urteilsverkündung.
In der Begründung heißt es, dass die beharrliche Nachverfolgung und der Versuch des Beklagten, mit dem Beschwerdeführer zu sprechen, nach der Ablehnung seines Angebots, den Beschwerdeführer nach Hause zu bringen, als sexuelle Belästigung gewertet werden. Als Grund für die teşdit (Strafverschärfung) wird angenommen, dass der Beschwerdeführer, der nachts betrunken war, sexuell belästigt und verletzt wurde. erklärt.