Präzedenzfallurteil des Obersten Gerichtshofs: Auch die Frau, die ihren Mann nagelt, ist schuld
Verschiedenes / / February 01, 2022
Der Oberste Berufungsgerichtshof, der eine Präzedenzentscheidung in Bezug auf den Scheidungsfall unterzeichnete, entschied auch, dass die Frau, die das Gesicht ihres betrügerischen Mannes mit ihrem Nagel verletzt hatte, ebenfalls schuld war.
H.Ş. behauptete, seine Frau sei ihm und seiner Familie gegenüber respektlos gewesen, habe ihn in der Öffentlichkeit gedemütigt und grundlos gekämpft, und beschloss, sich scheiden zu lassen.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe Frau N.Ş. gab an, dass ihr Mann ein gewöhnlicher Schneider war, bevor sie heiratete, und nutzte den großen Betrag des Erbes, das ihre Familie nach ihrer Heirat hinterlassen hatte. Er behauptete, dass er Fabriken eröffnete und dann anfing, mit einer anderen Frau zusammenzuleben, und er forderte 5.000 TL Armutsvorsorge und 300.000 Lire. um Entschädigung gebeten.
Das Familiengericht entschied, die Klage abzuweisen, Entscheidung des Obersten Gerichtshofs brach es. Nachdem sich das Gericht in seiner ersten Entscheidung gewehrt hatte, ging die Akte an die Generalversammlung des Obersten Berufungsgerichts. Der Vorstand entschied, die Entscheidung des Gerichts aufzuheben, und unterzeichnete einen Präzedenzfall.
Während die Kammer feststellte, dass die Verletzung des Gesichtes ihres Mannes durch die Frau mit ihren Nägeln fehlerhaft war, "angesichts des Klägers, der mit seinem treupflichtwidrigen Verhalten ernsthaft fehlerhaft ist, Die Angeklagte, die bei der Schlägerei das Gesicht ihres Mannes mit ihrem Nagel verletzt hat, ist schuld, wenn auch ein wenig“, und es wurde entschieden, dass ein Zusammenleben der Parteien nicht möglich sei. gab.
Quelle: NTV