Gute Nachrichten für alle mit Kindern, die früh in Rente gehen wollen!
Verschiedenes / / October 22, 2021
Es gibt gute Nachrichten für diejenigen, die planen, vorzeitig aus der Sozialversicherungsanstalt in den Ruhestand zu treten. Details zu dieser Neuentwicklung, die jeden mit Kind betrifft, gibt es in unseren News...
Weiter als Versicherter arbeiten FrauEiner der wichtigsten Vorteile für Eltern ist die Mutterschaftsschuld. Die SGK-Prämienzahlungen bieten Vorteile im Rahmen der Mutterschaftskredite im Nachhinein. Auf diese Weise können jedes Jahr Tausende von Frauen die Möglichkeit erhalten, früher in Rente zu gehen. Die Bereitstellung solcher Möglichkeiten für Frauen, die ihr Berufsleben mit einer Versicherung fortsetzen, macht das Leben aller einfacher.
FRÜHRENTE BIS 6 JAHRE
Zunächst sollten Frauen gebären und ihre Kinder am Leben bleiben, während sie ihr Erwerbsleben versichert fortführen. Für bis zu 3 Kinder werden Ausleihmöglichkeiten angeboten. Da jedes Kind die Möglichkeit hat, für 2 Jahre zu leihen, können Frauen, die während der Versichertenzeit gebären, 6 Jahre früher in Rente gehen.
WIE BEWERB MAN SICH?
Zum ersten Mal unterliegen diejenigen, die mit einem Dienstleistungsvertrag gemäß Gesetz Nr. 5510 arbeiten, und diejenigen, die eine selbständige Tätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aufnehmen, dem Gesetz Nr. 2925. Versicherte und Anspruchsberechtigte, die dem aufgehobenen Gesetz Nr. 506, Gesetz Nr. 1479 und Gesetz Nr. 2926 unterliegen Durch Beantragung bei der Landesdirektion/Sozialversicherungsstelle der Sozialversicherung, in der die Arbeit/Dienstleistung erbracht wird, Begünstigte "SGK Pension Services General Directorate Public Servants Registration and Service Department Mithatpaşa Caddesi No: 7 Sıhhiye/ANKARA" Sie können eine Geburtsschuld begründen, indem sie sich an die Adresse mit einem Kreditantrag oder einem E-Government-Kanal wenden.
Die Transaktion wird dadurch abgeschlossen, dass die versicherte Frau, die das Mutterschaftsdarlehen beantragt, aus den Dienstunterlagen der Institution identifiziert wird, ohne dass sie von ihrem Arbeitgeber Dokumente angefordert hat.
WER KANN EINE AUSLEGUNG BEANTRAGEN?
vor der Geburt,
Versicherungsnehmerinnen mit dienstvertraglicher Beschäftigung (Gesetz Nr. 2925, abgeschafft Gesetz Nr. 506, Gesetz Nr. 5510-4/1-a),
Versicherte Frauen, die als im Rahmen einer selbständigen Erwerbstätigkeit versichert gelten (Aufgehobenes Gesetz Nr. 1479, Aufgehobenes Gesetz Nr. 2926, Gesetz Nr. 5510-4/b),
Anspruchsberechtigt sind weibliche Versicherte, die als im öffentlichen Dienst versichert gelten (Aufgehobenes Gesetz Nr. 5434, Gesetz Nr. 5510-4/c) und ihre Berechtigten.
BEDINGUNGEN DER GEBURTSDARLEHEN
Damit die versicherte Frau für die zwei Jahre, die sie wegen der Geburt nicht arbeiten konnte, Kredite aufnehmen kann;
- Für diejenigen, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags arbeiten (Gesetz Nr. 2925, Gesetz Nr. 506 abgeschafft, Gesetz Nr. 5510-4/a), wurde ihre Versicherung registriert und die Prämie wurde in ihrem Namen gemeldet/abgerechnet,
- Für Versicherte, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen (Aufgehobenes Gesetz Nr. 1479, Aufgehoben Nr. 2926) Gesetz Nr. 5510-4/b) unabhängig davon, ob Prämien bezahlt werden oder nicht, ihre Versicherung wird registriert / angesammelt. zu sein,
- Für Personen, die als Beamte versichert gelten, lassen sich die Versicherten (aufgehobenes Gesetz Nr. 5434, Gesetz Nr. 5510-4/c) registrieren,
- Die versicherte Frau erfüllt die Versicherungspflicht, indem sie vor der Geburt eine Erwerbstätigkeit aufnimmt,
- Nichtzahlung von Prämien nach der Geburt,
- Das Kind muss für die Dauer des Darlehens leben.
AUSLEIHZEITEN
Der Zeitraum der versicherten Frau von acht Wochen nach der Entbindung und zehn Wochen bei Mehrlingsschwangerschaften bis drei Wochen vor der Entbindung. eine Gesamtruhezeit von zwei Jahren, wobei die Gesamtruhezeit einschließlich der Zeit, die zur Ruhezeit nach der Geburt hinzugerechnet wird. ausgeliehen werden kann.
Versicherte können sich für die Dauer von zwei Jahren (entspricht insgesamt maximal 6 Jahren) Geld leihen, höchstens dreimal, wenn sie wegen einer Geburt arbeitsunfähig sind.
Bei der Schuldenberechnung werden die Zeiträume, für die Prämien für weibliche Versicherte gezahlt werden, die nach dem Geburtsdatum Mutterschaftsschuld beantragen, nicht berücksichtigt. Prämienbezahlte Zeiträume werden von der Zweijahresfrist abgezogen und die verbleibende Zeit abgebucht.
Stirbt das Kind innerhalb des Zeitraums der Geburtsschuld, kann der Zeitraum bis zum Todestag verschuldet werden.
Versichert ist eine Frau, die vor zwei Jahren nach der ersten Geburt zum zweiten Mal entbunden hat, von der ersten bis zur zweiten Geburt. der Zeitraum bis zur Summe der Zweijahresfrist, die für die zweite Geburt ausgeliehen werden kann. ausgeliehen werden kann.
Quelle: Nachrichten
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