Der Gläubiger Songül Öden gab nicht auf, die Akte ging an den Sachverständigen!
Magazin Songül Bezahlt Songül Pay News / / April 07, 2021
Die Klage der berühmten Schauspielerin Songül Öden mit der Begründung, sie könne die Gebühr für eine im Ausland verkaufte Fernsehserie nicht erhalten, wurde abgelehnt, als sie an der Mediationspflicht festhielt. Die Bezahlung gab nicht auf, ergriff Maßnahmen zur Fortsetzung des Prozesses.
Die Schauspielerin Songül Öden gab an, dass eine Fernsehserie, in der sie die Hauptrolle spielte, im Ausland verkauft wurde und sie daher für die dort ausgestrahlten Sendungen 5.000 102 Lira und 12 Cent erhalten würde. Der berühmte Schauspieler leitete ein Exekutivverfahren gegen das Medienunternehmen ein, weil er 2017 nicht bezahlt wurde.
Nach dem Anspruch der Firma; Er sagte, dass Öden seine Agentur bezahlen würde. In der Klage gegen die nach dem Vollstreckungsverfahren eingelegte Beschwerde wurde festgestellt, dass Öden vor Einreichung der Klage nicht zum Mediator ging. Der Gerichtshof für geistige und industrielle Rechte entschied, den Fall mit der Begründung zurückzuweisen, dass die Mediationspflicht nicht erfüllt sei.
Nach der Klage, die er gegen das Medienunternehmen verlor, ergriff Öden erneut Maßnahmen und wandte sich an das Gericht für geistige und industrielle Rechte. Er reichte eine Schadensersatzklage aus dem Ideenvertrag ein. In dem Fall fand eine neue Entwicklung statt, die zur Mediation abgelehnt wurde. In der kürzlich abgehaltenen Anhörung hat das Gericht einen Sachverständigen für die Akte ernannt.
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